Genehmigung Gaslager

Tipp für Anlagenbetreiber: Jetzt noch vom aktuellen Genehmigungsrahmen profitieren – er wird sich ändern

Nach Angaben der Gewerbeaufsicht wird ein neuer Erlass die Spielregeln für Biogasprojekte zeitnah verändern:
Die Gaslager auf warmen Behältern (Fermenter + Nachgärer) sollen künftig zur Gaslagerkapazität nach 4. BImSchV gezählt werden.
Das bedeutet: Wer Projekte plant, sollte sie jetzt anstoßen, um zusätzlichen Genehmigungsaufwand zu vermeiden.

Was zukünftig auf Anlagenbetreiber zukommt
– Mehr Abstimmungen mit Behörden
– Steigende Komplexität und längere Projektlaufzeiten

Denn: Eine Vergrößerung des Gaslagers auf den Gärbehältern kann dann nicht mehr pauschal über eine Anzeige nach § 15 BImSchG zzgl. Bauantrag genehmigt werden – stattdessen wird häufig ein Änderungsantrag nach § 16 BImSchG erforderlich.

Zeitfenster nutzen:
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch offen – aktuell wird von einer Umsetzung bis spätestens Ende 2026 ausgegangen.
Wer frühzeitig plant, sichert sich unter Umständen deutliche Vorteile im Verfahren.

Unsere Einschätzung:
Die Änderung kommt – die Frage ist nur wann. Umso wichtiger ist es, Projekte strategisch richtig zu timen.

BST Innova begleitet euch dabei

Von der ersten Idee bis zur Genehmigung: Wir behalten regulatorische Entwicklungen im Blick und sorgen dafür, dass eure Projekte genehmigt werden. Dabei arbeiten wir für die praktische Umsetzung eng mit unserem Partner Biogas Service Tarmstedt zusammen.

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